Mindestwärmeschutz
und Niedrigenergiehaus
Ob Einfamilienhaus
oder Werkshalle, der energiesparende Wärmeschutz bei Gebäuden
ist seit dem 1.1.1995 als Verordnung neu aufgelegt worden und einzuhalten.
(WärmeschutzV 16.08.1994)
Mit den explodierenden
Kosten für Energie muß beim Wärmeschutz von der ausschließlichen
Betrachtung der Bau- und Investitionskosten abgerückt werden. Die
Zukunft verlangt eine Gesamtbetrachtung von Investitions- und Betriebskosten.
Ein Niedrigenergiehaus
bringt auch Steuerersparnisse ! |